Zahnstaffel bedeutet, dass in den ersten Versicherungsjahren die Leistungen für Kieferorthopädie, Zahnbehandlung und Zahnersatz beschränkt sind. Diese Begrenzung entfällt lediglich bei unfallbedingten Behandlungen.
Ist in den Versicherungsbedingungen eine Zahnstaffel aufgeführt, bedeutet dies, dass für einen bestimmten Zeitraum Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Maßnahmen nur bis zu dem in der Zahnstaffel maximal vereinbarten Erstattungsbetrag (nicht Rechnungsbetrag) gezahlt werden. So kann zum Beispiel ein Tarif folgende Zahnstaffel enthalten:
1. Versicherungsjahr: 500 € 2. Versicherungsjahr: 1.000 € 3. Versicherungsjahr: 1.500 €
Diese Kosten bis zur Maximalhöhe pro Versicherungsjahr werden vom Versicherer übernommen, Kosten die darüber hinausgehen, muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Eine Zahnstaffel kann zeitlich befristet oder auch unbefristet vereinbart sein.
Die Höhe und Dauer der Begrenzung sind je nach Versicherungsunternehmen und Tarif unterschiedlich. Manche Versicherungsunternehmen verzichten nach Vorlage eines ärztlichen Befundes auch ganz auf die Zahnstaffel.
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