ARAG
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Ausgabe 8/2014
gut (1,6)
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FocusMoney 46/2014
Platz 17 von 202 Tarifen mit Note 2,5
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mit Altersrückstellungen
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1/2012
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100% bei Regelversorgung, sonst 80% der Rechnung
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80%
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80%
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80%
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80%
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Ab Eintrittsalter 50 ist ein Zahnärztlicher Befundbericht erforderlich.
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ja, 100%
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ja, wenn medizinisch notwendig auch darüber hinaus
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nein
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100% bei Rechnung nach GOZ
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ja 80%, wenn für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 2). Besteht Anspruch auf Leistungen der GKV, erfolgt keine Leistung aus diesem Tarif.
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80%
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500 € im 1. Jahr, 1.000 € im 2. Jahr ab dem 3. Jahr unbegrenzt
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Bis maximal 3 fehlende oder durch Prothesen ersetzte Zähne können gegen ein Risikozuschlag von 20% je Zahn mitversichert werden. Wird der Zuschlag nicht gewünscht, sind diese Zähne nicht mitversichert. ab 4 Ablehnung.
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empfohlen
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Für Versicherungsbeginne im Zeitraum 01.09.2015 bis 01.01.2016 verzichtet die ARAG in allen Zahnzusatztarifen auf die allgemeine und besondere Wartezeit!
Zahnbehandlung: 8 Monate
Zahnersatz: 8 Monate
Sie entfallen bei Unfall.
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