janitos
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Ausgabe 8/2014
sehr gut (1,3)
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FocusMoney 46/2014
Platz 9 von 202 Tarifen mit Note 2,2
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ohne Altersrückstellungen
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1/2012
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100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt
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100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt
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ja
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ja
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100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt
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Akkupunktur und Vollnarkose bis zu einem Rechnungsbetrag von 250 €.
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100% bei GKV-Leistung. Sofern die Zahnbehandlung im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, werden Aufwendungen nicht ersetzt.
Privatzahnärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn für die Maßnahme insgesamt keine Leistungspflicht der GKV besteht.
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ja
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ja
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90% bis zum Rechnungsbetrag von 100 € pro Jahr
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80% bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr bis max. Rechnungsbetrag 5000 EUR aber nur in KIG 1 und 2. KIG 3-5 keine Leistung.
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Zahnbehandlung siehe oben. Zahnersatz ja.
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bei 0 oder 1 fehl. Zahn:
1.000 € i. d. ersten 12 Monaten,
2.000 € i. d. ersten 24 Monaten,
3.000 € i. d. ersten 36 Monaten,
4.000 € i. d. ersten 48 Monaten
bei 2 fehl. Zähnen:
300 € i. d. ersten 12 Monaten,
600 € i. d. ersten 24 Monaten,
900 € i. d. ersten 36 Monaten,
1.200 € i. d. ersten 48 Monaten
bei 3 fehl. Zähnen:
150 € i. d. ersten 12 Monaten,
300 € i. d. ersten 24 Monaten,
450 € i. d. ersten 36 Monaten,
600 € i. d. ersten 48 Monaten
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ja, siehe Leistungsstaffel. Nicht versicherbar und trotz Prämienzahlung nicht versichert sind Personen mit einer bei Vertragsabschluss bereits vorhandenen voll- oder teilprothetischen Versorgung (herausnehmbarer Zahnersatz) sowie Personen mit mehr als drei fehlenden Zähnen.
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ja, muß vorgelegt werden ab voraussichtlichem Rechnungsbetrag von 1000 EUR, ansonsten nur 50% Erstattung für den übersteigenden Teil
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8 Monate
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