... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen TOP Zusatzversicherung ... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen  ... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen

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Zahnzusatzversicherung Deutscher Ring ZahnTOPpur

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Tarif Deutscher Ring ZahnTOPpur
Bewertung ****
Gesellschaft Deutscher Ring
Finanztesturteil Ausgabe 8/2014 sehr gut (1,1)
Weitere Ratings FocusMoney 46/2014 Platz 7 von 202 Tarifen mit Note 2,2
Kalkulation ohne Altersrückstellungen
Letzte Beitragsanpassung noch keine da neuer Tarif
Zahnersatz 100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
Implantate 100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
Knochenaufbau bei Implantaten 100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
Funktionsanalyse/ -therapie 100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
Inlays 100 % im Rahmen der Regelversorgung inkl. GKV-Leistung ansonsten 90 % (privtärztliche Abrechnung) inkl. GKV-Leistung
Kunststofffüllungen Zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr kann man jederzeit umstellen in den Tarif ZahnTOP mit Altersrückstellungen. Mit dem 40. Lebensjahr erfolgt die automatische Umstellung!
Zahnbehandlung 90 % inkl. Vorleistung GKV
Leistung bis Höchstsatz GOZ (3,5) ja
Prophylaxe ja
prof. Zahnreinigung Rechnungsbetrag von bis zu 150,– EUR pro Kalenderjahr zu 90 % ab dem 21. Lebensjahr
Paradontose Leistungen
Wurzelbehandlungen
Kieferorthopädie (KFO) 90 % inkl. GKV-Leistung, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat
Leistung ohne Vorleistung GKV ja, wenn GKV bestätigt, dass keine Leistungen erbracht werden. Keine Leistung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung.
Leistungsstaffel – im ersten Kalenderjahr bei Versicherungsbeginn dieses Tarifes (Tarifbeginn) vom 01.10. bis 31.12. auf 250,– EUR vom 01.07. bis 30.09. auf 500,– EUR vom 01.04. bis 30.06. auf 750,– EUR vom 01.01. bis 31.03. auf 1.000,– EUR – im zweiten bis vierten Kalenderjahr auf zusammen 2.000,– EUR Ab dem fünften Kalenderjahr und bei Unfall entfällt die Begrenzung.
Leistungen bei fehlenden nicht ersetzten Zähnen Ja, mit Begrenzung auf 900 € Leistung je Implantatversorgung in den ersten 4 Jahren. Zuschlag 5 € pro fehlender Zahn bis zu 3 Stück.
Vorlage Heil- und Kostenplan empfohlen
Wartezeiten entfallen

 
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